Prüfungen
In den Bachelorstudiengängen wurde das Konzept einer großen und alles entscheidenden Abschlussprüfung zu Gunsten kleiner, studienbegleitender Prüfungsleistungen ersetzt. Dementsprechend gibt es Modulteilprüfungen, das sind Prüfungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung, oder Modulprüfungen bei welchen alle Lehrveranstaltungen eines Moduls gemeinsam abgeprüft werden.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Prüfungsformen (z.B. Thesenpapier, Klausur, Hausarbeit, Referat ...). Welche Lehrveranstaltung bzw. welches Modul wie abgeprüft wird, kann in der tabellarischen Übersicht am Ende der Prüfungs- und Studienordnung abgelesen werden. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Prüfungsformen findet sich ebenfalls in der Prüfungs- und Studienordnung in § 16 und 17.
Neben den Prüfungsleistungen gibt es noch Studienleistungen. Das sind unbenotete Leistungen, die die Dozentin/der Dozent zusätzlich einfordern kann entsprechend ihrem/seinem Konzept der Lehrveranstaltung. Gängige Studienleistungen sind: regelmäßige und aktive Teilnahme, Kurzreferate, Übungsaufgaben u.ä. Studienleistungen dienen zum einen der gemeinsamen Bearbeitung eines Themas in der Lehrveranstaltung und zum anderen der Übung von Prüfungsleistungen. Im Rahmen von Studienleistungen können frei von Notendruck verschiedene Prüfungsformen geübt werden.
Zu jeder Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Der Ablauf im Semester ist also folgender:
- Planung des Semesters mit Hilfe der Prüfungs- und Studienordnung und LSF
- Stundenplanerstellung
- Belegen von Lehrveranstaltungen innerhalb der Belegfrist
- Zu Beginn des Semesters wird in jeder Lehrveranstaltung festgelegt, welche Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind.
! Teilweise werden in der Beschreibung der Lehrveranstaltung bereits Studienleistungen gefordert (z.B. vorbereitende Lektüre). Dies ist als Zugangsvoraussetzung zur Lehrveranstaltung zu betrachten und unbedingt empfohlen! - Entscheidung in welchen belegten Lehrveranstaltung auch eine Prüfung abgelegt werden soll. (In der Regel sind das alle. Es ist aber möglich, mehr Lehrveranstaltungen zu besuchen, als Prüfungsleistungen gefordert sind).
- Anmeldung zur Prüfungen innerhalb der Prüfungsanmeldefrist.
- Erfüllen der Prüfungsleistungen
- gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit können in LSF die Prüfungsergebnisse eingesehen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Das bedeutet, wenn sie zur Prüfung nicht erscheinen, gilt diese als angetreten und nicht bestanden.
Wer krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, sollte sich unverzüglich mit der Prüferin/dem Prüfer in Verbindung setzten UND sie/er benötigt ein ärztliches Attest. Weitere Informationen dazu gibt es hier auf der Website des Prüfungsamtes.